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- Angela Merkel (CDU) und Olaf Scholz (SPD) haben am Donnerstag mit Bund und Ländern die Corona-Maßnahmen verschärft.
- Sie sehen vor allem für Ungeimpfte deutliche Einschnitte vor.
- Für sie gelten unter anderem strenge Kontaktbeschränkungen – auch im privaten Bereich.
Bund und Länder haben sich am Donnerstag zu einer vorgezogenen Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) getroffen, um über schärfere Corona-Maßnahmen im Kampf gegen die vierte Welle zu beraten. Anders als beim Treffen am Dienstag wurden diesmal auch konkrete Beschlüsse gefasst. Sie sehen vor allem für Ungeimpfte deutliche Verschärfungen vor – auch im privaten Bereich.
„Die Belastung in den Krankenhäusern gerät teilweise an ihre Belastungsgrenze“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach der Bund-Länder-Runde. Die Maßnahmen von heute seinen als Akt der nationalen Solidarität zu verstehen. „Eine strenge Kontrolle der Regeln wird durchgesetzt“, sagte die scheidende Kanzlerin am Donnerstagnachmittag in Berlin. Merkel kündigte an, dass der Ethikrat bis Jahresende um eine Empfehlung in der Frage der allgemeinen Impfpflicht gebeten wird. Der Bundestag solle dann eine solche Pflicht debattieren und abstimmen. „Wir haben verstanden, dass die Lage sehr ernst ist.“
+++Liveblog: Erste Reaktionen zu den aktuellen Corona-Beschlüssen+++
Auf diese Corona-Regeln haben sich Bund und Länder verständigt:
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen mit 2G: Kinos, Theater, Restaurants und andere Einrichtungen nur noch für Geimpfte und Genesene (2G), optional kann auch ein aktueller Corona-Test zusätzlich vorgeschrieben werden (2G-plus).
- 2G im Einzelhandel: Nur noch Geimpfte und Genesene dürfen Geschäfte besuchen, ausgenommen von der Regel sind Geschäfte des täglichen Bedarfs (z. B. Supermärkte und Drogerien).
- Kontaktbeschränkungen: Ungeimpfte dürfen sich nur noch mit bis zu zwei Personen aus einem (!) weiteren Haushalt treffen. Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen. Dies gilt auch für private Zusammenkünfte. Wer geimpft oder genesen ist, soll keinen Kontaktbeschränkungen unterliegen.
- Veranstaltungen: Hier gilt eine Teilnehmerzahl von höchstens 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Freien. Es gilt in beiden Fällen 2G und Maskenpflicht. Ab einer Inzidenz von 350 gilt dies auch für private Feiern, wie etwa Hochzeiten.
- Großveranstaltungen und Fußballstadien: Bei Veranstaltungen im Freien dürfen 30 bis 50 Prozent der Kapazitäten genutzt werden, maximal zulässig sind jedoch 15.000 Zuschauer. Es gilt 2G oder optional 2G-plus. „In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden“, heißt es im Beschlusspapier. Veranstaltungen in Innenräumen sind ebenfalls mit 30 bis 50 Prozent Auslastung zulässig, maximal 5000 Zuschauer.
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